Donnerstag, 6. Februar 2025

Krankenversicherung und Rentenversicherung:
was verweigert, was gefordert wird

Long-Covid, Chronisches Erschöpfungssyndrom (ME/CFS): schwerwiegende Erkrankungen, die einen Menschen oft über lange Zeit nicht nur quälen, sondern zudem arbeitsunfähig machen.
Was dagegen tun?
Da dieses Erschöpfungssyndrom vor der Corona-Epidemie recht selten war, sind Heilmethoden wenig erforscht. Zugelassene Medikamente gibt es bisher nicht. Immerhin gibt es „Off-Label-Medikamente“, die zwar anscheinend durchaus helfen, aber noch nicht offiziell zugelassen sind und darum nicht von den Kassen bezahlt werden (und teuer sind). Leider ist die Prozedur zur Anerkennung langwierig und teuer (und den Pharma-Unternehmen anheimgestellt).
Kurz gesagt: weil ihr Nutzen noch nicht streng wissenschaftlich erwiesen ist, sind die Medikamente – Versicherungsrecht – für die meisten Betroffenen unerschwinglich.
Es bleibt für viele nur die Erwerbsunfähigkeitsrente. Da aber gilt der Grundsatz: „Reha vor Rente“. Solch eine geforderte Rehabilitationskur umfaßt vielerlei Aktivitäten der Betroffenen. Allerdings brauchen Menschen, die an einem Chronischem Erschöpfungssyndrom leiden, nicht Aktivierung, sondern ganz viel Ruhe. Die üblichen Rehabilitationskuren sind für sie schädlich.
Kurz gesagt: wenn auch der Schaden solcher Rehabilitation bekannt ist, so führt doch oft – Versicherungsrecht – kein anderer Weg zur für viele leider notwendigen Erwerbsunfähigkeitsrente.

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