«.. et sanabitur servus meus» steht in den Evangelien (Mtth. 8, 8; Lc. 7, 7), «.. et sanabitur anima mea» beten wir.
Müßte es nicht «verbum» heißen, «sprich nur ein Wort» eben?
Doch der lateinische Text wird bestätigt vom griechischen: «eipè lógo», vom syrischen: «emar b’meltha». «Lógo» und «verbo» sind Instumentalia, wörtlich also «sprich nur mittels eines Wortes» (wobei «eines» Artikel ist, nicht etwa Numerale, wie es das deutsche «nur ein» nahezulegen scheint). Darum fügt das Syrische die Präposition «b’» hinzu.
Ob freilich – falls der Centurio aramäisch, und zwar ein hebraïsierendes Aramäisch, gesprochen hat – der Ausdrucksweise ein Infinitivus absolutus zugrunde liegt, ist nicht mehr nachprüfbar.
Samstag, 17. März 2018
Mittwoch, 14. März 2018
Die Geheimnisse von „Hackern“ sind juristisch geschützt
„Hacker“ sind in das Verwaltungsnetz des Bundes eingedrungen. Dabei ist nicht einmal klar, ob das „Hacken“ noch im Gange ist.
„Hacker“ pflegen heimlich zu arbeiten. Diese Nachricht aber ist nun an die Presse gelangt. Doch auch das Hack-Geheimnis soll rechtlich geschützt bleiben: vom Innenministerium ist zu erfahren, daß der Hinweisgeber mit einer Strafanzeige wegen Geheimnisverrat zu rechnen habe.
„Hacker“ pflegen heimlich zu arbeiten. Diese Nachricht aber ist nun an die Presse gelangt. Doch auch das Hack-Geheimnis soll rechtlich geschützt bleiben: vom Innenministerium ist zu erfahren, daß der Hinweisgeber mit einer Strafanzeige wegen Geheimnisverrat zu rechnen habe.
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