Dienstag, 5. November 2024

Die Folgen einer Strafrechtsreform

Ein Zeitungsartikel (Sophie Fichtner: Die verknackte Generation. taz vom 26.10.24) beschreibt, wie gewaltferne Straftäter vorbereitet werden auf eine Zeit in der JVA. Die Ratschläge reichen von der Warnung, Drogen anzunehmen, bis zur Anleitung zur Anfertigung einer legalen Schlagwaffe.
Der Grund: es gebe in den Anstalten einen Anteil von 5 % „Schwerstkriminellen“, es geht darum, sich vor denen zu schützen.
Aus beruflicher Erfahrung heraus weiß ich, daß solche Sorgen der Schwerstkriminellen wegen durchaus begründet sind.
Und das dank der Strafrechtsreform vor gut fünfzig Jahren.
Bis 1970 gab es verschiedene Arten der Freiheitsstrafen; Einschließung – die auf die alte Festungshaft zurückging und damals schon keine Rolle mehr spielte –, Gefängnis und Zuchthaus. Die Schwerstkriminellen landeten in der Regel im Zuchthaus, die kleinen Straftäter im Gefängnis. So war damals für letztere die Gefahr der Mißhandlung durch andere Gefangene viel geringer.
Ein weiterer Schutz für harmlosere Straftäter ist Einzelhaft. Schon Johann Hinrich Wichern hat seinerzeit grundsätzlich Einzelhaft im Gefängnis gefordert. Heute gibt es eigentlich ein Recht auf Einzelhaft – eigentlich: «In Deutschland wird allerdings der Anspruch auf Einzelunterbringung vielfach unterlaufen» (Wikipedia s.v. Gefängniszelle).

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