Samstag, 22. Februar 2025

Der Krieg in der Ukraine:
Eine abwegige Beschuldigung und ein historisches Vorbild

Der US-Präsident hat jetzt erklärt, die Ukraine habe den Krieg gegen Rußland begonnen. Abwegig – aber Rußlands Vorgehen hat ein US-amerikanisches Vorbild.
Zum Vergleich:
2014 begannen Separatisten in den ukrainischen Bezirken Donezk und Luhansk einen Aufstand, riefen unabhängige „Volksrepubliken“ aus. Es folgte ein Bürgerkrieg. 2022 wurden die „Volksrepubliken“ von Rußland anerkannt, tags darauf begann Rußland den Krieg gegen die Ukraine. Einige Monate später wurden beide „Volksrepubliken“ von Rußland annektiert.
1835 begannen im mexikanischen Bundesstaat Coahuila y Texas aus den USA eingewanderte Separatisten einen Aufstand, bildeten eine eigene Regierung, riefen die Unabhängigkeit der „Republik Texas“ aus. Es folgte ein Bürgerkrieg. 1845 annektierten die USA Texas; es folgte der Mexikanisch-Amerikanische Krieg, der damit endete, daß die USA Mexiko zur Abtretung von Texas und auch der mexikanischen Bundesstaaten Alta California und Nuevo Mexico zwangen.
So wurde es in Texas wieder möglich, legal Sklaven zu halten – in Mexiko war die Sklaverei 1810 offiziell abgeschafft worden; doch ihre Abschaffung durchzusetzen war praktisch noch nicht gelungen.
Immerhin wurde in diesem Krieg Mexiko nicht von den USA bombardiert (es gab noch keine Flugzeuge, Raketen, Drohnen).
Schon damals hätte ein führender US-Politiker, Samuel Houston (nach dem heute die größte texanische Stadt benannt ist), gerne ganz Mexiko annektiert.

Donnerstag, 6. Februar 2025

Krankenversicherung und Rentenversicherung:
was verweigert, was gefordert wird

Long-Covid, Chronisches Erschöpfungssyndrom (ME/CFS): schwerwiegende Erkrankungen, die einen Menschen oft über lange Zeit nicht nur quälen, sondern zudem arbeitsunfähig machen.
Was dagegen tun?
Da dieses Erschöpfungssyndrom vor der Corona-Epidemie recht selten war, sind Heilmethoden wenig erforscht. Zugelassene Medikamente gibt es bisher nicht. Immerhin gibt es „Off-Label-Medikamente“, die zwar anscheinend durchaus helfen, aber noch nicht offiziell zugelassen sind und darum nicht von den Kassen bezahlt werden (und teuer sind). Leider ist die Prozedur zur Anerkennung langwierig und teuer (und den Pharma-Unternehmen anheimgestellt).
Kurz gesagt: weil ihr Nutzen noch nicht streng wissenschaftlich erwiesen ist, sind die Medikamente – Versicherungsrecht – für die meisten Betroffenen unerschwinglich.
Es bleibt für viele nur die Erwerbsunfähigkeitsrente. Da aber gilt der Grundsatz: „Reha vor Rente“. Solch eine geforderte Rehabilitationskur umfaßt vielerlei Aktivitäten der Betroffenen. Allerdings brauchen Menschen, die an einem Chronischem Erschöpfungssyndrom leiden, nicht Aktivierung, sondern ganz viel Ruhe. Die üblichen Rehabilitationskuren sind für sie schädlich.
Kurz gesagt: wenn auch der Schaden solcher Rehabilitation bekannt ist, so führt doch oft – Versicherungsrecht – kein anderer Weg zur für viele leider notwendigen Erwerbsunfähigkeitsrente.