Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe will gegen die Kürzungen der Sozialleistungen durch die Regierung Plakate kleben, auch auf Bahnhöfen. Das verweigerte die Deutsche Bahn: dadurch würde die Bundesregierung und damit den Eigentümer des Konzerns kritisiert.
Nun gehört aber die Deutsche Bahn nicht der Bundesregierung, sondern der Bundesrepublik Deutschland, deren grundgesetzliches Sozialstaatsgebot (Art. 20 (1)) die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe gegen die Regierung verteidigt.
Das Canticum Benedictus – eine Anfrage an die Musiker –
vor 17 Stunden

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